Die Grundlagen dieses Schutzkonzeptes sind auf den aktuellen Massnahmen und Vorgaben des BAG aufgebaut.
Allgemeine Bedingungen
DIE TEILNEHMENDEN VERPFLICHTEN SICH SYMPTOMFREI AM KURS TEILZUNEHMEN. Tritt eines der Symptome des Coronavirus vor dem Kurs auf, verpflichtet sich der Teilnehmende, sich unverzüglich mit der in der Einleitung erwähnten Kontakt-person in Verbindung zu setzen. Der Teilnehmende verpflichtet sich, das Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung gemäss BAG zu befolgen siehe: www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene
Nur Teilnehmende, die:
• nicht mit dem Coronavirus infiziert sind:
• keine Körpertemperatur über 38 Grad aufweisen
• nicht in ärztlicher Behandlung wegen einer Coronavirus Infektion sind
• Symptome von COVID-19 aufweisen, die nicht auf einen Zusammenhang mit dieser Krankheit getestet wurden
• keine akute Coronavirus-Infektion in ihrer unmittelbaren Umgebung (Eltern, Mitbewohner, Mit-arbeiter usw.) haben sind zur Teilnahme am Kurs berechtigt
SYMPTOME WÄHREND DES KURSES
Tritt während des Kurses eines der Symptome des Coronavirus auf, verpflichtet sich der Teilnehmende, sich unverzüglich mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. Auf der Grundlage von Gesprächen mit dem Teilnehmenden behält sich die Skischule das Recht vor, den Teilnehmenden mit einer Hygienemaske nach Hause zu schicken. Der Teilnehmende verpflichtet sich, das Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung gemäss BAG zu befolgen siehe: www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene
SWISSCOVID APP
SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen
• Durch die Nutzung der App kann bei einem positiven Corona-Fall in einer Gruppe eruiert werden, welche Personen in Quarantäne müssen.
• Die Skischule empfiehlt den Gästen und Mitarbeitenden, die SwissCovid App herunterzuladen und zum Zeitpunkt des Kurses aktiviert zu haben.
HANDHYGIENE
Die Teilnehmenden reinigen sich regelmäßig die Hände (mehrmals Täglich). Beim Büroeingang ist eine Handdesinfektions-Station.
PHYSISCHER KONTAKT
Die Teilnehmenden achten darauf, keinen physischen Kontakt untereinander zu haben (Hände schütteln, usw.)
ABSTAND HALTEN – MINDESTENS 1.5 METER
Während des gesamten Kurses halten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Abstand von mindestens 1.5 Metern zueinander ein. Dies gilt auch für Kaffeepausen oder Mittagessen. Wenn diese Massnahme nicht angewendet werden kann, ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Bei einem Notfall/Unfall sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Desinfektionsmittel, Schutzmaske).
• Körperkontakte sind grundsätzlich ganz zu vermeiden
• Verhalten gemäss Vorgaben der Transportanlagen, siehe Schutzkonzept der Bergbahnen
• Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstandes bei Schulungen, Besprechungen etc. aller Mitarbeitenden der Skischule
MASKE TRAGEN
• Obligatorisch wenn Abstand von mindesten 1.5 Meter nicht eingehalten wird Ausnahmen: Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske tragen. Ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen, hauptsächlich medizinischen, keine Masken tragen können. Dazu zählt folgendes: Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustände beim Tragen einer Maske und Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht zumutbar oder umsetzbar machen.
• Jeder Teilnehmende ist für den korrekten Umgang mit den Schutzmasken gemäss den RICHTLINIEN DES BAGS VERANTWORTLICH.
• Im Falle eines Notfalls/Unfalles sind angepasste Vorsichtsmassnahmen vorzunehmen (Desinfektionsmittel, Schutzmaske, Handschuhe)
• Die Masken müssen die Vorgaben des BAG erfüllen